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PFLEGEKASSEN-LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK

– So nutzen Sie Ihre Ansprüche optimal

Die Pflegekassen bieten eine breite Palette von Leistungen, um Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bei der Bewältigung der Herausforderungen im Pflegealltag zu helfen. Diese Leistungen sind darauf ausgerichtet, die Lebensqualität zu verbessern, die Selbstständigkeit zu fördern und die notwendige Unterstützung bereitzustellen. In der nachfolgenden Tabelle sind die wichtigsten Leistungen der Pflegekassen übersichtlich dargestellt:

Leistungen Pflegekasse_2025.png

Nachfolgend finden Sie eine kurze Erklärung zu den einzelnen Leistungen: 

  • Pflegegeld: Pflegebedürftige in häuslicher Umgebung erhalten finanzielle Unterstützung zur freien Verwendung.

  • Pflegesachleistungen: Finanzielle Unterstützung für professionelle Pflegedienste, die die Pflege übernehmen.

  • Tagespflege: Möglichkeit zur Betreuung und Pflege tagsüber in speziellen Einrichtungen.

  • Verhinderungspflege: Ersatzpflege, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt, um Pflegekontinuität sicherzustellen.

  • Entlastungsbetrag: Finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, die in ihrer eigenen Häuslichkeit gepflegt werden.

  • Pflegehilfsmittel: Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel wie Handschuhe, Desinfektionsmittel und ähnlichen pflegerischen Bedarf.

  • Wohngruppenzuschlag: Zusätzliche finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, die in besonderen Wohngruppen betreut werden, um die speziellen Bedürfnisse dieser Gruppen zu berücksichtigen.

  • Wohnungsanpassung: Finanzielle Unterstützung für bauliche Veränderungen zur Schaffung eines barrierefreien Wohnumfelds.

  • Pflegeberatungseinsatz: Persönliche Beratung bei der Organisation der Pflege durch eine Pflegefachkraft.

ACHTUNG: Sowohl das Budget für die Pflegehilfsmittel (42 €) als auch der Entlastungsbetrag (131 €) verfallen, sollten Sie diese nicht nutzen!

Wie verhält es sich mit Pflegebetten, Rollstühlen und anderen Hilfsmitteln?

- diese werden ab Pflegegrad 2 (in einigen Fällen auch erst ab Pflegegrad 3) in der Regel vom Arzt verordnet

Pflegeschulungen

Pflegeschulungen, die für Angehörige angeboten und von der Pflegekasse finanziert werden, sind eine unschätzbar wertvolle Ressource. Diese Schulungen sind darauf ausgerichtet, Familienmitgliedern und Freunden, die Pflegeverantwortung übernehmen, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, um ihren Liebsten die bestmögliche Pflege zukommen zu lassen.

Zu den Inhalten gehören u.a.:

  • Grundlagen der Pflege: Verständnis der grundlegenden Pflegepraktiken und medizinischen Versorgung.

  • Pflegetechniken: Praktische Fertigkeiten wie das Wechseln von Verbänden, die Medikamentenverabreichung und die Hygienepraktiken.

  • Kommunikation und Empathie: Wie man effektiv mit dem Pflegebedürftigen kommuniziert und einfühlsam auf dessen Bedürfnisse eingeht.

  • Rechtliche und finanzielle Aspekte: Informationen über finanzielle Unterstützung und rechtliche Belange in der Pflege.

  • Selbstpflege: Angehörige lernen, wie sie sich um sich selbst kümmern, um Überlastung und Erschöpfung vorzubeugen.

Wenn Sie die Pflegeverantwortung für einen Angehörigen übernommen haben, sollten Sie in Erwägung ziehen, an einer Pflegeschulung teilzunehmen. Diese Schulungen stärken Ihre Fähigkeiten und fördern Ihr Wohlbefinden und das Ihres geliebten Menschen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Pflegegeld erhalten Personen ab Pflegegrad 2.

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Ja, das ist als Kombinationsleistung möglich. Das Pflegegeld wird anteilig gekürzt, abhängig von der Inanspruchnahme der Pflegesachleistungen.

Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?

Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Voraussetzung: Die Pflegeperson muss Sie mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt haben.

Wie beantrage ich Verhinderungspflege?

Es gibt zusätzliche Leistungen wie den Entlastungsbetrag (131 € monatlich) und Zuschüsse für Pflegehilfsmittel (bis zu 42 € monatlich). Bei Bedarf kann Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragt werden.

Was passiert, wenn das Pflegegeld nicht ausreicht?

Nein, Sie müssen einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, um bis zu 42 € pro Monat für Verbrauchsmaterialien wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel zu erhalten.

Werden Pflegehilfsmittel automatisch bezahlt?

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat und kann für haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleitung oder Betreuungsangebote verwendet werden.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag und wofür kann ich ihn nutzen?

Lassen Sie sich beraten – Wir unterstützen Sie persönlich!

Haben Sie Fragen zu den Pflegeleistungen oder benötigen Sie Unterstützung beim Antrag?

 

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Nutzen Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen – wir beraten Sie individuell und unverbindlich!

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