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PFLEGEGRADE & EINSTUFUNG

– So funktioniert die Einstufung in der Pflegeversicherung

Welche Pflegegrade gibt es? Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Hier erfahren Sie alles Wichtige zur Pflegebegutachtung und Ihren Leistungsansprüchen.

Pflegegrade einfach erklärt:

1

2

3

4

5

Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigungen
Leichte Einschränkungen im Alltag, Anspruch auf Entlastungsbetrag.

Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigungen
Erste Pflegeleistungen durch die Kasse, Anspruch auf Pflegegeld oder Sachleistungen.

Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung

Erhöhter Hilfebedarf, umfangreiche Leistungen möglich.

Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung

Umfassende Unterstützung im Alltag, höhere Zuschüsse für Pflegeleistungen.

Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Höchste Leistungsstufe, intensive Pflege notwendig.

Wie erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad?

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch eine Begutachtung nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Dabei wird bewertet, wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigen kann.  Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) prüft anhand verschiedener Kriterien, ob und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Die Begutachtung erfolgt in der häuslichen Umgebung oder in einer Pflegeeinrichtung und orientiert sich an sechs Bereichen:

​

Mobilität

Beweglichkeit und körperliche Fähigkeiten im Alltag.

Verhaltensweisen & psychische Probleme

Emotionale und soziale Auffälligkeiten, Angstzustände.

Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen

Einnahme von Medikamenten. (Selbstständige) Arztbesuche.

Kognitive & kommunikative Fähigkeiten

Denken, Erinnern, Verstehen und sich verständigen.

Selbstversorgung

Fähigkeit zur eigenen Körperpflege, Anziehen, Essen.

Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Pflegen von sozialen Kontakten. (Selbstständige) Beschäftigung im Alltag.

Jedes Modul wird mit Punkten bewertet. Die Gesamtpunktzahl entscheidet über den Pflegegrad (1 bis 5).

Nach der Antragstellung bei der Pflegekasse erfolgt die Begutachtung in der Regel innerhalb einiger Wochen.

 

Falls der Antrag abgelehnt wird oder ein zu niedriger Pflegegrad vergeben wurde, kann innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden.

PFLEGEGRADRECHNER

Bitte beachten Sie: Das Ergebnis dieses Rechners ist ohne Gewähr. Der Pflegegradrechner ermittelt den Pflegegrad lediglich als Orientierungshilfe. Die tatsächliche Feststellung des Pflegegrades erfolgt durch die zuständige Pflegekasse mit Hilfe des medizinischen Dienstes der gesetzlichen Krankenversicherung (MDK) oder durch einen anderen Träger.

Mit freundlicher Genehmigung von: https://www.wohnen-im-alter.de

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Zu den Leistungen der Pflegekasse:

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